KAUF VON IMMOBILIEN (LEITFADEN FÜR AUSLÄNDISCHE KÄUFER).

 

In diesem Leitfaden möchten wir Ihnen Informationen und praktische Empfehlungen für den Erwerb einer Immobilie in Spanien geben. Es ist sehr wichtig, zu jeder Zeit von einer auf Immobilienrecht spezialisierten Anwaltskanzlei gut beraten zu sein und sehr erfahren in der Beratung von Ausländern zu sein, die in Spanien Immobilien erwerben möchten.

 

Unsere Kanzlei berät seit vielen Jahren ausländische Kunden, erwirbt Immobilien sowohl als Anlage als auch für einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in Spanien, unterstützt sie während des gesamten Kaufprozesses und stellt sicher, dass ihre Interessen, ihr Geld und ihre Rechte voll garantiert werden und auf den Markt gelangen. Spanische Immobilien ohne Risiko einzugehen.

 

Das derzeitige System der Garantien, das das spanische Rechtssystem bietet, ist sehr vollständig. Ausländische Bürger, die in Spanien einkaufen möchten, sollten grundsätzlich ruhig sein. Zur Erhöhung der Sicherheit ist es jedoch erforderlich, dass der Verkäufer auf erfahrene Fachleute setzt.

 

Wir arbeiten mit zwei Arten von Ausländern zusammen:

 

Nicht zur Europäischen Union gehörend:

 

Aufenthaltsvisum für den Erwerb von Immobilien in Spanien, das es einem nicht zur Europäischen Union gehörenden Ausländer ermöglicht, sich in Spanien aufzuhalten, um in den Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 500.000 Euro zu investieren.

 

Das Visum muss persönlich oder durch einen ordnungsgemäß akkreditierten Vertreter beantragt werden.

 

Der Antrag muss nicht mehr als 90 Tage vor dem geplanten Reisedatum eingereicht werden.

 

Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie sich im gesamten Staatsgebiet aufhalten und arbeiten.

 

Bürger der Europäischen Union.

 

Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind, können Sie eine Immobilie in Spanien ohne Einschränkungen kaufen. Für den Abschluss des Notars muss der Käufer einen DNI oder einen gültigen Reisepass und eine NIE (spanische Steueridentifikationsnummer für Ausländer) besitzen.

 

Die NIE können Sie in Ihrem Herkunftsland beim nächstgelegenen spanischen Konsulat oder bei der spanischen Botschaft beantragen. In unserem Land kann es bei den Polizeibehörden angefordert werden. Wenn Sie es in Spanien verarbeiten, können wir uns um das Management kümmern.

 

Die NIE ist eine eindeutige, persönliche und unveränderliche Nummer, mit der ausländische Steuerpflichtige identifiziert werden können, denen das nationale Ausweisdokument fehlt. Alle Ausländer, die in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen haben, müssen sich bei der zuständigen Stelle des Innenministeriums für die NIE bewerben.

 

Die NIE muss in allen öffentlichen Dokumenten erscheinen, die der Interessent unterschreibt oder in Spanien ausgestellt wird, daher muss der Kunde dies vor der Unterzeichnung der Kaufurkunde vorlegen.

 

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR AUSLÄNDER

 

1.-) Suchen Sie nach der Immobilie, die am besten Ihren Wünschen entspricht:

 

Wir verfügen über ein breites Portfolio an Immobilien in Sevilla und im restlichen Spanien, sowohl unseren eigenen als auch unseren vertrauenswürdigsten Mitarbeitern. Wir kennen den Immobilienmarkt sehr gut und können Sie zu den Immobilien und Standorten beraten, die Ihren Bedürfnissen oder Erwartungen am besten entsprechen.

 

In diesem Service werden wir Sie zusätzlich zur Immobilienvermittlung während des gesamten Kaufprozesses rechtlich beraten, sodass Sie über alle rechtlichen Garantien verfügen.

 

Für diesen doppelten Service berechnen wir Ihnen 4% des Kaufpreises Ihrer Immobilie.

 

2.-) Wenn Sie dieses Haus bereits ohne unsere Vermittlung gefunden haben:

 

Rechtliche Hinweise zum Kauf und Verkauf des von Ihnen gewählten Hauses.

 

Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot für diesen Service.

 

Themen von Interesse

 

WAHL DES EIGENTUMS, BEZAHLUNG DER ABLAGE UND UNTERZEICHNUNG DES DOKUMENTS

 

Wenn Sie sich für den Erwerb einer Immobilie in Spanien entschieden haben, ist ein privater Vertrag (Einzahlungsvertrag) zwischen Käufer und Verkäufer normalerweise das erste rechtsgültige Dokument, das im Kaufprozess unterzeichnet wird.

 

Sobald dieser Vertrag unterzeichnet ist und die Anzahlung geleistet wurde (normalerweise 10% des Kaufpreises, obwohl dieser Betrag zwischen Verkäufer und Käufer verhandelbar ist), muss der Verkäufer die Immobilie vom Markt zurückziehen. Die Kaution wird in der Regel in bar oder per Überweisung gezahlt.

 

Dadurch wird sichergestellt, dass das von Ihnen angegebene Haus anderen Käufern erst nach Abschluss des Verfahrens zur Verfügung steht, wenn die öffentliche Kaufurkunde vor einem Notar unterzeichnet wird. Unser Büro wird Sie zum Notar begleiten und wir werden dafür sorgen, dass die Immobilie in Ihrem Namen im entsprechenden Grundbuch eingetragen ist.

 

BINDET ES BINDEN EINEN BANKKONTO IN SPANIEN, UM EIGENTUM ZU KAUFEN?

 

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, ein Bankkonto zu haben. Die unterschiedlichen Zahlungen für Wohnraum (Strom, Wasser, Gas ...) oder Gemeindekosten können von jedem anderen ausländischen Bankkonto aus gezahlt werden. Es empfiehlt sich jedoch, ein spanisches Konto zu eröffnen, insbesondere wenn Sie in Spanien eine Finanzierung suchen.

 

Wenn Sie sich schließlich entscheiden, ein Bankkonto in Spanien zu eröffnen, können wir Sie auch über das für Ihr Wirtschaftsprofil am besten geeignete Bankinstitut beraten.

 

ENTWERFEN SIE EIN RECHTLICHES BÜRO, UM SIE IM KAUF ZU UNTERSTÜTZEN

 

In Immolegal, Legal-Real Estate Advisors, begleiten wir Sie gerne während des gesamten Erwerbsprozesses. Wir sind überzeugt, dass wir das beste Team haben, das sich um Ihre Interessen in Spanien kümmert. Unser Ziel ist es, eine dauerhafte Beziehung zu unseren Kunden aufzubauen und ihnen im Laufe der Jahre bei ihren Angelegenheiten in Spanien zu helfen. Wir freuen uns sehr, einen qualitativ hochwertigen Service in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten mit mehr als 24 Jahren Erfahrung anbieten zu können.

 

STUDIE DES EIGENTUMS UND VERHANDLUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN.

 

Sobald die Anzahlung vorgenommen und das Reservierungsdokument unterzeichnet wurde, beginnt eine Frist für die Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde. In Spanien gibt es, anders als in anderen Ländern, keine spezifische rechtliche Bezeichnung für die Unterzeichnung der Kaufurkunde. Diese Frist wird in jedem Fall zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt, obwohl es üblich ist, eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen oder höchstens drei Monaten festzulegen, obwohl dies nicht ausdrücklich schriftlich geregelt ist.

 

In dieser Zeit bereitet der Käufer alles vor, um den Rest des Kaufpreises zu zahlen, der in dem zuvor unterzeichneten Vertrag festgelegt ist, die Finanzierung anstrebt oder wenn Sie es nicht benötigen, wie es bei ausländischen Käufern üblich ist, um alle Unterlagen vorzubereiten notwendig.

 

Unser Büro wird sich in dieser Zeit sehr wohl bewusst sein, dass es nicht die kleinsten Details gibt, die den endgültigen Betrieb beeinträchtigen könnten. Bereiten Sie sich zusammen mit der Kaufurkunde des Notars vor und prüfen Sie, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Ebenso werden wir überprüfen, ob die Immobilie keine Gebühren, Belastungen oder Beschränkungen hat. Wenn sie beispielsweise eine Hypothek für die Vorbereitung der Zahlungen für die Annullierung der Immobilie hat, werden diese Gebühr und ihre Kosten vom Kaufpreis abgezinst.

 

Ebenso prüfen wir, ob die Immobilie Steuern und Gemeindeabgaben auf dem neuesten Stand hält, wenn sie einer horizontalen Eigentumsregelung unterliegt, die dem vorgeschriebenen Energieeffizienzzertifikat entspricht.

 

Unterschrift des Kaufverkaufs und der Lieferung der Position

 

Der Kaufvorgang endet mit der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde durch den Käufer und den Verkäufer. Zu diesem Zeitpunkt räumt der Verkäufer dem Käufer das Eigentum ein und der Käufer liefert den Rest des vereinbarten Preises.

 

Bevor Sie die Urkunde unterschreiben, müssen Sie entweder auf Ihr spanisches Bankkonto überweisen oder das Geld überweisen, um den Preis, die Steuern und Kosten abzudecken, die entstehen werden. Während des gesamten Prozesses werden die erforderlichen Überprüfungen für die Unterschrift vorbereitet, und die erforderlichen Beträge werden zur Deckung der Schulden der Immobilie einbehalten.

 

Die Unterzeichnung der Kaufurkunde erfolgt immer vor einem Notar, der ein öffentlicher Bediensteter ist und daher unabhängig von den Parteien ist, die bezeugen, dass sie der Transaktion zugestimmt haben und dies im Einklang mit dem Gesetz getan haben. Der Notar ist jedoch nicht derjenige, der die entsprechenden Kontrollen des Hauses durchführen muss, sondern sein eigener Rechtsanwalt, und natürlich verhandelt er auch nichts in seinem Namen.

 

Vor der Unterschrift und nachdem die Anwälte das Protokoll für die Vorbereitung der Urkunden abgeschickt haben, fordern die Notare vom Grundbuch fortlaufende Informationen an, um zu überprüfen, ob keine Gebühren, Pfandrechte oder Last-Minute-Embargos vorliegen, und unmittelbar danach. Nach der Unterschrift senden sie eine elektronische Kopie der Eigentumsurkunde an das Grundbuch, sodass die Kanzlei unverzüglich eine Anmerkung der neuen Eigentümer erhält.

 

Während des Notariatsprozesses werden unsere Mandanten permanent von ihrem Anwalt begleitet, der die Dokumentation überwacht und überprüft, ob alles in Ordnung ist. Wenn berufliche oder persönliche Verpflichtungen bestanden, die die Kunden daran hinderten, zum genannten Termin zu erscheinen, würden wir in ihrem Namen erscheinen und das Recht haben, die Urkunde zu unterschreiben. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass die Kunden zuvor eine Vollmacht zu unseren Gunsten erteilt haben.

 

REGISTRIERUNG DER SCHREIBEN IN DER REGISTRIERUNG VON EIGENTUM, ÄNDERUNGEN IN DER EIGENTUMVERSAMMLUNG UND VERTRAG.

 

Nachdem die öffentliche Kaufurkunde unterzeichnet wurde, ist der nächste Schritt die Registrierung im entsprechenden Grundbuch. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechenden Steuern im Voraus zu entrichten, normalerweise die Patrimonial Transfer Tax, die in der Regel und mit Ausnahmen in Spanien derzeit 8% des Kaufpreises beträgt. Diese Steuer ist ein Tribut, den der Zentralstaat den autonomen Gemeinschaften gegeben hat, so dass in jeder spanischen Gemeinschaft eigene Merkmale vorhanden sind, obwohl sie in allen normalerweise gleich sind. In Andalusien beträgt der Kaufpreis 8% und es gibt unter anderem ermäßigte Sätze, von denen wir betonen, dass die Steuer für den Erwerb von Immobilien 3,5% betragen würde, deren Wert 130.000 Euro nicht übersteigt und der Käufer weniger als 35 beträgt Jahre.

 

Sobald die Steuer bezahlt wurde, werden unsere Anwälte die Registrierung im Grundbuch durchführen und alle Unterlagen mitnehmen (autorisierte Kopie der Urkunde, Begründung der Steuerzahlung ..). Die Registrierung dauert normalerweise etwa einen Monat, bis die neue Immobilie im Namen des neuen Käufers registriert ist.

 

Mit der Unterschrift der notariellen Urkunde spiegelt sich Ihre Eigentumsurkunde bereits im Grundbuch wider, als der Notar dies auf telematischem Wege gemacht hat.

 

KAUFKOSTEN.

 

Die Kosten des Verkaufs laut allgemeiner Art sind folgende:

 

Für den Verkäufer:

 

Erste Kopie des Notars.

Städtischer Goodwill an den entsprechenden Stadtrat.

 

Für den Käufer:

 

Kopien der notariellen Urkunde.

Eigentumsregister

Kapitalübertragungssteuer (ITP).

 

UNSERE GEBÜHREN

 

Für unser Honorar stellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zusammen.

 

Kontaktieren Sie uns

 

Anwälte und Vermittler

Vermittlung mit Erfahrungsgarantie
1

Vermittler

Vermittlung in allen Immobilientransaktionen: Kaufen, Vermieten usw.

2

Anwälte

Wir sind Fachanwälte für Immobilienrecht mit 25 Jahren Erfahrung.

3

Ausländer

Wir beraten Ausländer beim Erwerb eines Eigenheims in Spanien.

Hauptdienstleistungen

Wir schaffen Mehrwert

Umfassendes Management beim Kauf - Verkauf und Vermietung aller Arten von Immobilien, sowohl in Promotion als auch aus zweiter Hand Häuser, Fußböden, Fußböden und jede andere Art von ländlichen oder städtischen Immobilien in der Gegend von Sevilla und in der Provinz Andalusien.

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Rechtsberatung bei allen Arten von Immobiliengeschäften: Erwerb oder Leasing von Immobilien im gesamten Staatsgebiet, Hypotheken- und Steuerverwaltung.

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Vermittlung und Rechtsberatung für alle Ausländer, Bürger der Gemeinschaft oder Nicht-EU-Bürger, die an Investitionen in Spanien oder am Erwerb von Immobilien als gewöhnlicher Wohnsitz interessiert sind.

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Anwaltskollegen, um in Rechtsstreitigkeiten einzugreifen, die zur Verteidigung ihrer Interessen erforderlich sind.

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